Grundversorgung Erdgas
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):
- Zum 1. Juli 2018 wurden die Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ermittelt.
- Der Grundversorger und der Ersatzversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Sinne von § 36 Absatz 2 EnWG im Netzgebiet Garbsen ist demnach bis zum 30. Juni 2021 die Stadtwerke Garbsen GmbH.